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Im Gegensatz zu vielen anderen Studiengängen, werden im Jurastudium die Klausuren nicht von den Professoren selbst, sondern von angestellten Korrektoren korrigiert.

Neben der richtigen Klausurlösung muss auch noch auf Ausdruck, Grammatik, Zeichensetzung und Übersichtlichkeit geachtet werden.

Es ist daher wichtig, zu wissen auf was die Korrektoren achten und was sie besonders stört oder womit man sie erfreuen kann.

Fünf Fehler, die Jura-Korrektoren hassen

Rechtsanwältin Annika Siggelkow bei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Korrektorin für Jura-Klausuren an der Uni Hamburg. Im Interview hat sie verraten, was wichtig ist und wie man den Korrektor unnötig verärgern kann. Die nachfolgenden Aspekte stören den Lesefluss des Korrektors enorm. Genau das sollte man aber beim Schreiben einer Klausur vermeiden, um mit dem Wissen die bestmögliche Punktzahl zu erhalten.
  • Schlecht formulierter/unordentlicher Anfang
  • Ergänzungen im Korrekturrand
  • unleserliche Schrift
  • Schlechte, falsche oder gar nicht zitierte Normen
  • zu wenig Absätze und Zwischenüberschriften

Was gefällt dem Jura-Korrektor?

Um zu erklären, was eine Klausur „Korrektorfreundlich“ macht, sollte man sich in die Situation eines Korrektors einer Juraklausur versetzen.

Je nachdem in welchem Bundesland die Klausur oder das Examen geschrieben wird, müssen Korrektoren eine gewisse Anzahl von Klausuren pro Tag korrigieren. Weiß man, was die Klausuren „korrektorfreundlich“ macht, ist es sehr viel leichter, eine für den Korrektor „angenehme“ Klausur zu schreiben, bei der ein Korrektor eher Punkte als Fehler sucht. Dabei ist zu beachten, dass Korrektoren in den Jura-Klausuren auch nur Menschen sind und auch schlechte Tage haben können. Insofern sollte man tunlichst darauf achten, eine Klausur so aufzubauen, dass sie den Korrektor an schlechten Tagen möglichst nicht noch mehr in schlechte Laune versetzt.

Was sind nun aber die Punkte, auf die der Korrektor achtet?

Genügend Absätze machen

Absätze sind sinnvoll, um den Lesefluss aufrecht zu erhalten. Sie sind daher für den Korrektor sehr sinnvoll. Selbst wenn es an der Leserlichkeit der eigenen Schrift hapert, oder auch dem eigenen Wissen oder Problemverständnis, so sind Absätze unproblematisch einzufügen und eines der einfachsten Mittel um die Klausur korrektorfreundlich zu gestalten.

Absätze sind insbesondere nicht nur bei Zwischenüberschriften einzusetzen, sondern auch gerade bei Prüfungspunkten die über mehrere Seiten gehen sehr nützlich. Für einen Korrektor gibt es wenig Schlimmeres, als wenn er eine Begründetheitsprüfung eines Prüflings korrigieren muss, die ohne eine einzige freie Zeile über mehrere Seiten geht.

Genügend Korrekturrand lassen

Auch der Korrekturrand ist wichtig wenn es darum geht, den Korrektor bei Laune zu halten. Dazu gehört einerseits genug Korrekturrand zu lassen und andererseits diesen nicht mit Ergänzungen vollzuschreiben. Mindestens ein Drittel der Seite, wenn nicht sogar die Hälfte, sollte für den Korrekturrand verwendet werden. 

Wenn man dann während der Bearbeitung bemerkt, dass etwas vergessen wurde zu erwähnen, sollte man am besten auf einer anderen Seite, die Ergänzung schreiben und nicht den Korrekturrand vollschreiben.

Hier sollte man sich noch einmal mit seiner Prüfungsordnung und den Gegebenheiten an der eigenen Jura-Uni bzw. dem Examens-Prüfungsamt befassen, um die Formalien so zu gestalten, wie sie ortsüblich sind.

Falls man erst wenige Zeilen zuvor etwas vergessen hat, empfiehlt es sich, wenn man die vorherigen Zeilen durchstreicht und auf einem neuen Blatt das schreibt, was vergessen wurde und dann noch einmal die durchgestrichenen Zeilen wiederholt.

Einfaches Durchstreichen reicht aus

Es ist nicht notwendig etwas, was man durchstreicht so stark durchzustreichen, dass man nichts mehr lesen kann. Es ist nicht nötig einen „schwarzen Balken“ zu malen, damit niemand mehr erkennen kann, was man falsch geschrieben hatte.

Die meisten Korrektoren lesen Zeilen oder Wörter, die durchgestrichen sind nicht durch.

Falls man einen grundlegenden Fehler begeht (beispielsweise das Trennungs- oder Abstraktionsprinzip in einer Prüfung missachtet) wird einem das nicht negativ angerechnet, wenn man den Textteil nicht völlig unkenntlich macht.

Vielmehr stört es das gesamte Schriftbild, wenn im Gutachten „gemalt“ wurde.

Ein prägnanter und strukturierter Anfang

Der Anfang in jeder Jura-Klausur sollte schön und strukturiert sein. Das kann einen starken Einfluss darauf haben, wie der Korrektor schon nach der ersten Seite der Klausur gestimmt ist. Es gibt ihm quasi auch eine Vorschau darauf, was ihn im Laufe der Klausur zu erwarten hat.

Wie auch sonst im Leben und beim ersten Date gilt hier: Der erste Eindruck zählt.

Das gilt obgleich in einer Jura-Klausur meist nicht gerade viel Zeit bleibt, sich am Anfang ein paar Minuten Zeit zu lassen und die erste Seite, den ersten Anspruch oder das erste Delikt einmal sauber, ordentlich und strukturiert zu prüfen.

Schlagwörter nicht vergessen

Gerade wenn ein Korrektor schnell korrigiert, achtet er mitunter vor allem darauf, ob er die passenden Schlagworte findet. Das ist ein einfacher und schneller Weg, Punkte zu vergeben. Deshalb ist es wichtig, die Stichwörter beim Lernen nicht außen vor zu lassen und auch an den passenden Stellen in die Klausur einzubauen.

Zu beachten ist dabei, dass man die Schlagwörter nicht selbst unterstreichen oder anmarkern sollte. Meist ist es der Korrektor, der bestimmte Worte unterstreicht, die die wesentlichen Gedanken in der Klausur ausmachen. Es kann selbstüberschätzend wirken, wenn man bereits – anstelle des Korrektors – seine eigene Klausur vorkorrigiert, indem man wichtige Aspekte unterstreicht. Die Argumentation sollte stets so aufgebaut sein, dass sie aus sich selbst heraus überzeugt und nicht, weil ein bestimmter Aspekt unterstrichen ist.

Sinnvolle Zwischenüberschriften setzen

Zwischenüberschriften können den Korrektor erfreuen. Bei den Klausuren sollte man vermehrt darauf achten, ob man sinnvolle Zwischenüberschriften setzt oder nicht. Diese Überschriften ergeben nur Sinn, wenn unter dem Stichwort auch tatsächlich das geprüft wird, was ein Korrektor nach der Zwischenüberschrift erwartet. Hingegen ist es eher verwirrend, wenn unter einer bestimmten Überschrift ein ganz anderes Problem thematisiert wird und der Korrektor eher danach suchen muss, was der Prüfling hier eigentlich prüfen wollte. Darauf sollte also auch bei der Lösungsskizze schon geachtet werden.

Beispielsweise in einer Klage im Öffentlichen Recht, sollte man schon die gängigen Zulässigkeitspunkte als Zwischenüberschriften in das Gutachten schreiben. Fallen einem keine passenden Überschriften ein, weil es z.B. wie im Zivilrecht, kein richtig definiertes Prüfungsschema gibt, dann sollte man statt Zwischenüberschriften lieber „nur“ Absätze lassen.

Zwischenüberschriften ersetzen nicht die Absätze

Wie bereits oben thematisiert, sollte man, egal ob man Zwischenüberschriften setzt oder nicht immer so viele Absätze wie möglich machen.

Gutenachtenstil durchhalten

Je nach Klausur und dortigen Schwerpunkten ist es sehr unterschiedlich wie viel Gutachtenstil in eine Klausur gehört. Wichtig ist aber, dass wenn der Gutachtenstil angewendet wird, er auch richtig angewendet wird. Einen Schwerpunkt der Klausur zwar grundsätzlich im Gutachtenstil zu formulieren und dann trotzdem das Ergebnis voranzustellen ist ein sehr ärgerlicher, aber leider auch sehr häufiger Fehler.

Positiv fällt hingegen auf, wenn Unproblematisches wirklich in einem Satz abgehandelt wird.

Das fällt vielen (vor allem im ersten Staatsexamen) extrem schwer.

Deshalb sollte man direkt am Anfang der Examensvorbereitung schon in den ersten Klausuren versuchen, sich das hin und wieder mal zu trauen. Im besten Fall wird einem schon in den Probeklausuren positiv angerechnet, dass klare Schwerpunkte gesetzt werden und nicht unnötig Zeit vergeudet wird.

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Dieser Artikel wurde am 9. Februar 2023 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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